Entwässerungseinrichtungen

Schonen Sie nicht nur die wertvolle Ressource Wasser, sondern auch Ihren Geldbeutel!

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz darf bei Neubauten kein Niederschlagswasser mehr in die Kanalisation (Vorflut) eingeleitet werden. Das Wasserhaushaltsgesetz (WGH) regelt in § 55, Abs. 2 ausdrücklich, dass kein Regenwasser mehr mit Schmutzwasser vermischt werden darf. Eine langsame und dezentrale Versickerung auf dem Grundstück ist hier gemeint.

Auf vielfache Weise läßt sich im Haushalt Regenwasser nutzen.
Ob für die Toilettenspülung, Autowäsche usw. Profitieren Sie wegen steigender Kosten für Energie und Wasser die Möglichkeiten moderner Regentanks für Ihren Haushalt und Garten.

Wasserhaushaltsgesetz (WGH) regelt in § 55, Abs. 2
Grundsätze der Abwasserbeseitigung Absatz 2: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, …“ § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers Absatz 2: „Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung, soweit dies in einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 bestimmt ist.“ Begründung des Bundestags zu § 46 „Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 55 Absatz 2 künftig eine grundsätzlich vorrangige Art der Niederschlagswasserbeseitigung sein soll.“

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Garten.
Das Team von ERB GaLaBau GmbH - Ihre Experten für Garten & Landschaft

Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Kontakt