Fällarbeiten
Wenn ein Baum weichen muss...
Sollten Sie sich von einem Baum trennen müssen, so bieten wir Ihnen die fachgerechte Fällung samt Entfernung der Wurzeln auch in schwerem Gelände an. Vor einer Baumfällung muss beim zuständigen Umweltamt/Ordnungsamt geklärt werden, ob der Baum der ortsüblichen Baumschutzsatzung unterliegt. Erst nach Vorliegen einer ggf. notwendigen Fällgenehmigung dürfen wir die Fällung durchführen.
1980 hat Karlsruhe als eine der ersten Städte Baden-Württembergs eine kommunale Baumschutzverordnung verabschiedet. Somit stehen alle Bäume auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe, außerhalb des Waldes, mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, in einem Meter Höhe gemessen, unter Schutz. Bei Obstbäumen erhöht sich der Durchmesser auf 150 Zentimeter, bei Eiben, Buchsbäumen und Stechpalmen reduziert sich die Umfangsgrenze auf 40 Zentimeter. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Hier der Link Antrag zur Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe, welcher zur weiteren Bearbeitung / Prüfung durch das Gartenamt via E-Mail- Anhang an baumschutz@gba.karlsruhe.de oder per Fax 0721 133-6709 zugestellt werden muss.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Baum.
Das Team von ERB GaLaBau GmbH
Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Kontakt